Rechtliche Beratung im Technologiebereich
Datenschutz:
Die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen bietet viele Vorteile, lässt jedoch häufig eine wahre Flut an Daten entstehen. Eine Vielzahl dieser Daten hat einen Bezug zu natürlichen Personen und unterfällt daher dem Datenschutzrecht. Die strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), machen es notwendig, alle neuen Produkte und Prozesse auf ihre Zulässigkeit nach den gelten datenschutzrechtlichen Regelungen zu überprüfen. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben umso aufwendiger ist, je später der Blick auf den Datenschutz gerichtet wird. Hierbei kommt es zu kostenintensiven nachträglichen Anpassungen oder risikoträchtigen Abweichungen von den rechtlichen Vorgaben.
Die Rechtsexperten beraten Sie bei Gestaltung rechtskonformer Prozesse, Dienste und Produkte. Sie prüfen oder erstellen Verträge, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärungen.
IP-rechte “Intellectual Property (IP)“:
umfassen als “gewerbliche Schutzrechte” sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, also neben Urheberrechten u. a. auch Patente und Marken. Diese Schutzrechte-Problematik entsteht nicht nur bei den entwickelnden Unternehmen selbst, sondern auch bei denen, die Standardsoftware erwerben und ihre Datensysteme an diese anpassen lassen. Auch die Open-Source-Software ist keineswegs frei von Schutzrechten, sondern darf nur gemäß der geltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden.
Lizenzverträge:
Der Abschluss von Lizenzverträgen ist beim Einsatz von Software in Unternehmen unausweichlich. Unter einer Lizenz versteht man das vom Rechteinhaber eingeräumte Recht, die Software nutzen zu dürfen. Je nach Umfang können Lizenzen sehr kostspielig sein. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass Sie auch nur die tatsächlich benötigten Nutzungsrechte erwerben und vergüten. Die Experten von mittelhessen.digital helfen ihnen bei der Bedarfsanalyse und bei der Überprüfung von Alt- und der Erstellung von Neuverträgen. Darüber hinaus begleiten Sie die Anwälte bei Softwareprojektgeschäften und unterstützen Sie bei Planung und Aufbau eines effektiven Lizenzmanagements.
Know-how-Schutz:
Besonders im technologischen Bereich ist eine geschäftliche Zusammenarbeit von Unternehmen nur auf der Basis gegenseitig übermittelter vertraulicher Informationen möglich. Dabei sind tiefe Einblicke in die eigene Organisation ebenfalls unumgänglich. Ist ihr know how weder durch Urheberrecht oder gewerbliche Schutzrechte geschützt, sollten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Die Experten für Technologierecht analysieren ihre persönlichen Schutzinteressen und verhandeln für Sie individuelle Vertragslösungen, um den bestmöglichen Know-how-Schutz für Ihr Unternehmen zu erreichen.
Clouddienste:
Die Nutzung von Cloud-Diensten bringen Ihnen, wie auf der Kompetenzseite für Cloudlösungen beschrieben, viele Vorteile. Jedoch muss bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die Nutzung von Cloudlösungen nicht mit den in Deutschland geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen kollidieren. Insbesondere die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind bei der Auswahl und Umsetzung dieser Lösungen einzelfallbezogen zu prüfen.